Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Informationen zu den am häufigsten auftauchenden Fragen rund um unser Haus.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind uns rein der Information dienen. Es können daraus im Einzelfall keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Anmeldung

Die Anmeldung für einen Heimplatz ist jederzeit über unser Anmeldeformular online möglich. Füllen Sie das Formular soweit zutreffend aus. Pflichtfelder sind entsprechend markiert.

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail und am folgenden Werktag eine E-Mail von uns mit weiteren Informationen.
Bitte überweisen Sie möglichst zeitnah die Erstanmeldegebühr und übermitteln uns die angeforderten Dokumente.
Wenn Sie von einer Heimplatzanfrage zurücktreten möchten, teilen Sie uns das bitte möglichst frühzeitig per kurzer E-Mail mit.
Ja, gerne!

Die noch ausstehenden Dokumente reichen Sie bitte nach, sobald diese vorliegen.
Jedenfalls sind für die Heimplatzanmeldung folgende Dokuemnte notwendig:
  • Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Portraitfoto im JPG-Format (kann auch ein "Selphie" sein)


Bei Bachelorstudien
  • Maturazeugnis oder Zeugnis über Hochschulreife
  • Aufnahmeschreiben der FH Hagenberg

Bei Masterstudien
  • Bachelorzeugnis
  • Aufnahmeschreiben der FH Hagenberg

Während eines laufenden Studiums an der FH Hagenberg
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung

Bei Firmengästen bzw. Mitarbeitern am Campus, Praktika usw.
  • vollständiger Arbeitsvertrag mit Verdienstnachweis, Praktikumsvertrag oder gleichwertiges


Bitte senden Sie uns immer vollständigeDokumente und sofern nicht anders angegeben im PDF-Format/DIN A4.
Achtung: Das Aufnahmeschreiben der FH erhalten Sie entweder als PDF oder als E-Mail. Das PDF leiten Sie uns bitte direkt weiter. Ein E-Mail exportieren ("drucken") Sie bitte in ein PDF und senden uns dieses. Screenshots aus dem Aufnahmeportal können wir nicht akzeptieren.

Bei Namensänderung, Eheschließung, barrierefreiem Zimmer, Begleittieren etc. senden Sie uns bitte die entsprechenden Nachweise bzw. Urkunden.
Nach erfolgter Aufnahme zu einem Studium erhalten Die entweder ein PDF-Dokument oder eine E-Mail der FH Hagenberg in dem Ihre Aufnahme offiziell bestätigt wird. Der Betreff lautet im Regelfall "Aufnahme in ein Studium auf der FH".

Sollten Sie ein PDF-Dokument erhalten haben, senden Sie uns dieses bitte weiter.
Im Falle einer E-Mail exportieren ("drucken") Sie diese bitte in ein PDF-Dokument (DIN A4, Hochformat, weißer Hintergrund) und senden uns dieses.
Maturazeugnisse bzw. Nachweise der Studienberechtigung können auch nach erfolgtem Einzug nachgereicht werden.
Wichtig ist das Vorliegen einer Aufnahmebestätigung der FH.
Die Aussendung der Benützungsverträge für das kommende Studienjahr beginnt im Regelfall Ende Mai bzw. Anfang Juni.
Ist die Erstanmeldegebühr bezahlt und alle Dokumente eingereicht, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt Ihren Benützungsvertrag normalerweise binnen drei Werktagen.
Sobald Sie von uns einen Benützungsvertrag erhalten, ist ein Heimplatz für Sie reserviert. Nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrags ist dieser rechtlich bindend und Ihr Heimplatz damit fix zugeteilt.
Benötigen Sie doch keinen Heimplatz mehr, informieren Sie uns darüber bitte möglichst bald per kurzer E-Mail.

Je nach Zeitpunkt bzw. ob bereits ein Benützungsvertrag unterzeichnet wurde kann es zu einer Stornogebühr kommen.

Vertrag

Unsere Benützungsverträge laufen grundsätzlich für ein Studienjahr (10 Monate) vom 16. September eines Jahres bis 15. Juli des Folgejahres. Für die Sommermonate kann ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Wir bieten zusätzlich die Möglichkeit direkt einen Ganzjahresvertrag für den Zeitraum 16. September bis 15. September des Folgejahres zu einem vergünstigten Tarif abzuschließen.

Benötigen Sie Ihren Heimplatz z. B. aufgrund eines Praktikums nur für ein Semester, ist es auch möglich einen Vertrag nur für das Wintersemester (16. September bis 28. Februar oder 31. März) oder das Sommersemester (1. Februar oder 1. März bis 15. Juli) abzuschließen.
Geben Sie dies bitte bereits bei der Anmeldung bekannt!

Abweichende Vertragslaufzeiten können mit Begründung gerne angefragt werden. Verträge beginnen dabei jeweils mit 1. oder 16. eines Monats und enden immer mit dem letzten Tag eines Kalendermonats.
Sollte es notwendig sein, dass Sie ein paar Tage vor Vertragsbeginn anreisen oder ein paar Tage nach Vertragsende erst abreisen, teilen Sie uns das bitte ca. zwei Wochen im Vorhinein per kurzer E-Mail mit. In den meisten fällen können wir hier tageweise Angebote machen.

Die Laufzeit Ihres aktuellen Heimplatzes entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Benützungsvertrag (1. Seite).
Voraussetzung für die Ausstellung eines Benützungsvertrages ist die Einzahlung der Erstanmeldegebühr und das Vorliegen aller notwendigen Unterlagen.
Die Benützungsverträge für das bevorstehende Studienjahr werden im Regelfall ab Ende Mai / Anfang Juni per E-Mail ausgesandt.
Für den Heimplatz wird ein monatliches Benützungsentgelt fällig.
Bei Erstanmeldung ist eine Anmeldegebühr zu entrichten.

Bei Aufenthalt von zwei Monaten oder mehr werden ein jährlicher Versicherungsbeitrag, ein Erhaltungsbeitrag (einmal pro Semester) und eine Kaution eingehoben. Die Höhe der jeweiligen Entgelte und Gebühren entnehmen Sie bitte der Zimmerbeschreibung auf unserer Homepage.
Das monatliche Benützungsentgelt umfasst die Kosten für die Heimplatznutzung und Nutzung aller dazugehörenden Neben- und Gemeinschaftsräume sowie pauschalisiert Verwaltungskosten, Strom, Wasser, Heizung und Kabel-TV.
Weitere freiwillige Serviceleistungen unsererseits ohne Zusatzkosten sind Internetanschluss, Zimmerreinigung und die Nutzung unserer Parkflächen.
Grundsätzlich umfasst unser Versicherungsschutz alle Schäden die durch Missgeschick oder Unachtsamkeit (leichte Fahrlässigkeit) durch Bewohnerinnen und Bewohner an unseren Einrichtungen entstehen bzw. Schäden die durch unser Personal an privaten Gegenständen von Bewohnerinnen oder Bewohnern entstehen.
Nicht abgedeckt sind Schäden an privaten Gegenständen von Bewohnerinnen und Bewohnern, die selbst oder durch andere Bewohner verursacht werden. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht entstehen.
Der Erhaltungsbeitrag ist ein Kostenbeitrag für Aufwendungen zur Erhaltung und Wartung der Einrichtungen im Haus sowie Austausch bzw. Erneuerung von Einrichtungen, die von üblichem Verschleiß bzw. Abnutzung betroffen sind.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für Schäden die nach Ihrem Auszug im Zimmer festgestellt werden bzw. zur Abdeckung eventuell offener Forderungen.

Der Betrag bleibt während Ihres gesamten Aufenthalts auf unserem Konto.
Am Ende des Kalendermonats der dem Vertragsende (ACHTUNG: es gilt das Datum des letzten Vertragstages, nicht das Auszugsdatum) folgt wird die Kaution abgerechnet und abzüglich offener Forderungen rücküberwiesen.
Sollten Sie nur über den Sommer ausziehen und für das nächste Studienjahr bereits eine Wiederaufnahme abgegeben haben, behalten wir die Kaution ein und buchen diese bereits für das nächste Jahr.
Im Regelfall werden die Benützungsentgelte etc. wie vertraglich festgelegt am 15. eines Monats per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Liegt noch kein SEPA-Mandat vor, werden wir Ihnen die Zahlungsinfos rechtzeitig zukommen lassen.
Ist eine Überweisung aus Ihrem Heimatland vor Anreise nicht möglich, haben Sie binnen zwei Wochen nach Ihrer Ankunft Zeit ein österreichisches Bankkonto zu eröffnen und die fälligen Beträge einzuzahlen.
Es wird ungeachtet des tatsächlichen Einzugsdatums immer der volle Zeitraum seit Beginn der Vertragslaufzeit fällig.
Bei regulären Aufenthalten ist die Zahlung per SEPA Lastschrift (Bankeinzug) vertraglich vereinbart.
Bei Kurzzeitaufenthalten (zwei Monate oder kürzer) werden Sie gesondert über die Zahlungsmodalitäten informiert.
Eine Zahlung in bar, per Karte oder via PayPal etc. ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Heimplatzreservierung bzw. ein unterzeichneter Benützungsvertrag kann vor Bezug des Heimplatzes storniert werden.
Senden Sie uns dazu bitte ein formloses E-Mail mit Angabe des Grundes.

Je nach Situation kann es dabei zu Verrechnung einer Stornogebühr kommen, deren Höhe nach Sachlage von der Geschäftsleitung festgelegt wird.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist lt. Studentenheimgesetz jeweils zum Ende des Wintersemesters (28. Februar) und zum Ende des Sommersemesters (15. Juli) möglich.
Die Frist für die Bekanntgabe einer Auflösung per 28. Februar endet mit 15. Dezember.
Darüber hinaus kann der Benützungsvertrag aus außerordentlichen Gründen lt. Studentenheimgesetz (z. B. Exmatrikulation) aufgelöst werden.
Die Auflösung erfolgt dann im Regelfall mit Ende des folgenden Kalendermonats.
Die Festlegung der Auflösungsbedingungen für alle sonstigen Kündigungen obliegen unserer Geschäftsleitung.

Für eine vorzeitige Vertragsauflösung benutzen Sie bitte das entsprechende Formular in unserem Serviceportal. Den Link dazu finden Sie auf der Startseite unseres Hauses.
Sofern für einen außerordentlichen Kündigungsgrund relevante Dokumente vorliegen (z. B. Exmatrikulationsbestätigung, ärztliches Attest, Karenzbestätigung etc.) senden Sie diese bitte gleich per E-Mail (im PDF-Format) bzw. reichen diese möglichst zeitnah nach.

Zimmer

Unsere Zimmer sind voll möbliert mit Bett, Schreibtisch, Drehsessel, Regalen, Sitzgelegenheiten, Kleiderschrank usw.
Elektrogeräte, Handtücher, Bettbezüge, Dinge des persönlichen Bedarfs etc. sind selbst mitzubringen.

Alle Zimmer verfügen über einen Breitband-Ethernetanschluss (Achtung: keinWLAN!) und einen digitalen Kabel-TV-Anschluss.

Auf unserer Homepage finden Sie Fotos und einen virtuellen Rundgang durch unsere Zimmer.
Ihre gewünschte Zimmerkategorie geben Sie bitte im Anmeldeformular an.
Sofern genügend Einheiten zur Verfügung stehen, erhalten Sie ein Zimmer dieser Kategorie.

Konkrete Zimmerwünsche (z. B. Lage, Stockwerk etc.) geben Sie bitte ebenfalls im Anmeldeformular bekannt.
Wir werden diese nach Möglichkeit gerne berücksichtigen.
Die fixe Reservierung eines konkreten Zimmers ist jedoch nicht möglich.
Im Gesamten Gebäude sowie in allen Zimmern herrscht absolutes Rauchverbot.
Dies schließt alle Arten von Shishas, Vapes, E-Zigaretten etc. mit ein.

Zusätzlichen Reinigungsaufwand bzw. bleibende Schäden, die durch Nichtbeachtung des Rauchverbots entstehen müssen wir den Verursachern ausnahmslos verrechnen.

Vor den Eingängen unserer Häuser gibt es gekennzeichnete Raucherbereiche.
Gerne können Sie in bestimmten Umfang eigene Kleinmöbel einbringen. Diese müssen jedoch im Vorhinein angemeldet werden. Dazu senden Sie uns bitte je Möbel ein Foto per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass wir bestehende Möbel nicht aus dem Zimmer entfernen und in Verwahrung nehmen können.

Ein eigener Schreibtischsessel kann nach Anmeldung eingebracht werden. Wir werden dann unseren Drehsessel aus dem Zimmer räumen.
Aus baulichen Gründen können wir leider kein flächendeckendes WLAN anbieten. Jedes Zimmer ist aber mit einer Ethernetdose ausgestattet. Entsprechend unseren Netzwerkregeln können daran gerne WLAN-Router angeschlossen und ein eigenes WLAN betrieben werden.

Im Bereich der Rezeption und im Projektraum bieten wir WLAN an. Der Zugang ist über Eduroam möglich. eduroam
Sehr schnell!
Wir sind über einen Breitbandanschluss an das öst. Universitätsnetzwerk angeschlossen.

Im Regelfall sind damit pro Zimmer Übertragungsraten von bis zu 100 Mbit/s möglich.
Eine Garantie auf Bandbreite können wir aber freilich nicht geben.
Die Gemeinschaftsküchen verfügen über Herdplatten, Spüle, ein versperrbares Küchenfach pro Zimmer sowie ein versperrbares Kühlschrankfach pro Zimmer.
Geschirr, Besteck, Lebensmittel und Geschirrspülmittel etc. sind selbst mitzubringen. Ein Minibackofen bzw. Microwelle, Toaster etc. können auf Anfrage ebenfalls eingebracht werden.

Koch- und Kühlgeräte auf den Zimmern sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

Die Küchen in den Garconnieren sind ähnlich ausgestattet, nur dass hier ein eigener Minikühlschrank mit Eisfach zur Verfügung steht. Für Minibackofen/Microwelle gibt es hier eigenes Fach mit Steckdose.
Aus hygienischen Gründen können wir keine Haustiere - egal welcher Art und Größe - erlauben.

Ausnahmen können für entsprechend trainierte Begleittiere nach Vorlage eines Nachweises über die Notwendigkeit getroffen werden.
Dies geben Sie bitte bereits im Anmeldeformular bekannt.
Ja, Besuch ist in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr jederzeit ohne Voranmeldung gerne erlaubt. Außerhalb dieser Zeit (=Nachtruhe) haben hausfremde Personen das Gebäude zu verlassen.

Bitte beachten Sie , dass Besucher die Gemeinschaftsräume nur in Begleitung der besuchten Bewohnerin/des besuchten Bewohners betreten bzw. benützen dürfen. Die Bewohnerin/der Bewohner haftet für Schäden, die von den Besuchern verursacht werden.
Bei Zweibettzimmern ist für den Aufenthalt am Zimmer die Zustimmung des Zimmerpartners notwendig.
Aus verschiedenen Gründen können wir eine Übernachtung hausfremder Personen in den Heimzimmern nicht erlauben.
Für fallweise Gäste stellen wir in unserem Hotelbereich jedoch Zimmer zur Verfügung.

Melden Sie Ihren Übernachtungsgast bitte ca. 1-2 Werktage vorher per E-Mail bei uns an. Wir stellen Ihnen dann gerne ein Angebot für ein Hotelzimmer aus.
Wir stellen Bettzeug (Polster und Decke) zur Verfügung. Die Bezüge dafür bzw. Leintücher sind bitte selbst mitzubringen.
Die Matratze ist fix im Bettrahmen verbaut und kann nicht getauscht werden. Möchten Sie Ihre eigene Matratze oder einen Topper verwenden, geben Sie uns bitte bereits bei Anmeldung Bescheid.
Unsere Fenster sind mit Rollos, jedoch nicht mit Insektengitter etc. ausgestattet.
Die Anbringung eigener Fliegengitter ist nur möglich, wenn diese bei Auszug wieder rückstandsfrei entfernt werden können. Gitter, die mit Klebestreifen angebracht werden sind daher eher ungeeignet. Jedenfalls muss die Anbringung vorher angefragt und genehmigt werden.
Egal ob kaputte Glühbirne, Flecken am Teppich oder festsitzendes Rollo…
Jeden Schaden melden Sie bitte umgehend über unser Service-Portal. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage (gleich neben dem Link zu dieser FAQ).
Unsere Haustechnik kümmert sich dann um die zeitnahe Behebung.

Sollten durch den Schaden Unkosten entstehen, die nicht vom Erhaltungsbeitrag gedeckt sind, werden wir Sie möglicherweise bitten eine Versicherungsmeldung auszufüllen. In diesem Fall werden die Kosten soweit möglich über unsere Hauskaskoversicherung abgewickelt uns es entstehen für Sie im Regelfall keine weiteren Aufwände.

Wichtig ist jedenfalls, dass der Schaden zeitnah an uns gemeldet wird. Bei einer verspäteten oder unterlassenen Meldung ist eine Übernahme durch unsere Versicherung nicht mehr gewährleistet und es kann sein, dass wir Ihnen den Schaden verrechnen müssen.

Einzug / Auszug

Die Laufzeit Ihres Aufenthalts entnehmen Sie bitte Ihrem Benützungsvertrag. Der Bezug des Heimplatzes ist ab dem ersten Tag dieser Laufzeit zu unseren Bürozeiten möglich:

Montag bis Freitag, 8:00 bis 11:30 Uhr. Ausgenommen Feiertage.

Zusätzliche Einzugszeiten bzw. Einzugszeiten an Wochenenden werden gesondert bekanntgegeben. Die genauen Zeiten bekommen Sie entweder explizit mitgeteilt oder entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, dass Sie per E-Mail gemeinsam mit Ihrem Benützungsvertrag und weiteren Anhängen erhalten haben.

Für den Einzug zu den veröffentlichten Zeiten ist keine Voranmeldung notwendig.

Sollte es Ihnen aus zwingenden Gründen nicht möglich sein zu den gegebenen Zeiten anzureisen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig im Vorhinein über Ihren geplanten Anreisetermin bzw. Ihre Möglichkeiten.
Wenn Sie bereits vor dem Beginn Ihrer Vertragslaufzeit Einziehen möchten, senden Sie uns bitte ca. ein bis zwei Wochen vor dem gewünschten Einzugsdatum eine E-Mail.Wir werden Ihnen dann gerne nach Möglichkeit ein Angebot vorschlagen.
Sobald Sie einen Benützungsvertrag von uns erhalten und diesen unterzeichnet retournieren ist die im Vertrag angegebene Zimmerkategorie rechtsverbindlich für Sie reserviert.

Wir bitten um Verständnis, dass wir vor dem Einzug keine Auskunft über konkrete Zimmerzuteilung (z. B. Zimmernummer) geben können.
Für den Check-In benötigen Sie folgende Dokumente:
  • Aktuellen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis;kein Führerschein, Studentenausweis etc.!)
  • Kopie des Benützungsvertrages (hier reicht ein PDF oder Foto am Smartphone)
  • ev. weitere Dokumente werden individuell bekannt gegeben...
Der Check-In ist persönlich vorzunehmen. Im Verhinderungsfall kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig im Vorhinein!

Was brauche ich sonst noch?

Unsere Zimmer finden Sie mit Einrichtung, wie beschrieben vor. Geschirr und Besteck sowie Lebensmittel bringen Sie bitte selbst mit. Ansonsten benötigen Sie noch Handtücher, Toilettartikel, Bettbezüge, Dinge d. persönlichen Bedarfs, EDV-Analge (Achtung: kein WLAN auf den Zimmern!), ev. Fernseher etc...
Aus organisatorischen Gründen können wir vor erfolgtem Einzug keine konkrete Zimmerzuteilung bekannt geben.
Die Zimmernummer erfahren Sie daher bei Ihrem Einzug.
Aus hygienischen Gründen können wir keine Haustiere - egal welcher Art und Größe - erlauben.

Ausnahmen können für entsprechend trainierte Begleittiere nach Vorlage eines Nachweises über die Notwendigkeit getroffen werden.
Dies geben Sie bitte bereits im Anmeldeformular bekannt.
In Ihrem Benützungsvertrag ist der Vetragszeitraum angegeben. Sofern kein Folgevertrag (Verlängerung) besteht, ist das Zimmer bis spätestens diesen Tag, 10:00 Uhr zu räumen und der Schlüssel zurück zu geben.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung gilt das Datum, das in der Kündigungsvereinbarung angegeben ist.

Sollten Sie Ihren Heimplatz länger benötigen, fragen Sie bitte rechtzeitig (zumindest eine Woche vorher) eine Verlängerung an.
Für jeden Tag, den das Zimmer länger als vereinbart belegt ist, wird eine Pauschale fällig.
Der Heimplatz muss bis spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit, 10:00 Uhr besenrein geräumt und der der Zimmerschlüssel retourniert werden.

Möglichkeiten zur Schlüsselrückgabe werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Bei verspätetem Auszug wird eine tägliche Pönale lt. Benützungsvertrag fällig.

Eine tageweise Verlängerung des Aufenthalts ist auf Anfrage möglich.
Bitte senden Sie uns hierzu bereits mehrere Werktage vor dem letzten Tag Ihrer Vertragslaufzeit ein E-Mail mit dem gewünschten Auszugsdatum.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei Ihren Heimplatz jederzeit zu räumen und den Schlüssel zurückzugeben. Ihre Vertragslaufzeit und die Zahlungspflicht bleiben davon jedoch unberührt.

Im Regelfall erhalten Sie kurz vor Ihrem Vertragsende eine E-Mail mit Informationen zur Schlüsselrückgabe.
Die An- und Abmeldung Ihres Wohnsitzes an unserer Adresse erfolgt durch uns.
Im Regelfall melden wir Sie auf einen Nebenwohnsitz an.
Die Meldebestätigung erhalten Sie ca. eine Woche nach Einzug in Ihr persönliches Postfach bei uns im Haus.

Sofern Sie eine Wiederaufnahme für das kommende Studienjahr abgegeben haben, bleiben Sie auch bei einem Auszug über die Sommermonate gemeldet. Ansonsten erfolgt die Abmeldung binnen weniger Tage nach Ihrem Auszug.

Möchten Sie einen Hauptwohnsitz anmelden, geben Sie uns das bitte möglichst frühzeitig, jedoch spätestens zwei Werktage vor Einzug per kurzer E-Mail bekannt.
Bitte beachten Sie, dass bei Meldung eines Hauptwohnsitzes eventuell Mitversicherungen, Ansprüche auf Kindergeld etc. wegfallen und die Ummeldung Ihres KFZ nötig werden kann.

Eine Anmeldung des Wohnsitzes vor dem tatsächlichem Einzug ist nicht möglich.
Wohnsitzmeldungen, die andere Gemeinden als Hagenberg im Mühlkreis betreffen, nehmen Sie bitte am jeweiligen Gemeindeamt vor.

Sonstige Einrichtungen

Wir stellen Waschküchen mit Münzwaschmaschinen bzw. -trockner zur Verfügung. Pro Waschgang sind 3 x 50 Cent und pro Trockengang sind 4 x 50 Cent einzuwerfen.
Waschmittel etc. sind selbst zu besorgen.
In den Waschküchen stehen kostenfrei Bügeleisen und Wäscheständer zur Verfügung.
Wir bieten rund um unser Haus zahlreiche Fahrradständer zur freien Benützung an.

Für besonders teure Fahrräder bieten wir in sehr begrenztem Umfang einen versperrbaren Abstellraum für Fahrräder. Den Schlüssel dafür erhalten Sie nach Ihrem Einzug im Büro der Heimverwaltung.
Bitte geben Sie unsere Postadresse sowie auch Ihren vollständigen Namen als Anschrift an.
Post wird von uns in Ihr Persönliches Postfach einsortiert. Dieses finden Sie im Haus 4 gegenüber der Rezeption bzw. in Haus 1 im Eingangsbereich.

Pakete können wir grundsätzlich NICHT annehmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung des Versanddienstleisters in Ihr Postfach bzw. werden die Pakete je nach Vereinbarung vom Zusteller bei den Postkästen abgestellt.
Für Pakete, die mit der öst. Post geliefert werden, können Sie eine Abstellvereinbarung beim Portier oder in der Heimverwaltung ausfüllen. Bringen Sie dazu bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mit.

Postsendungen die zu groß für das Postfach sind bzw. Einschreiben werden von uns aufbewahrt. Sie erhalten eine Benachrichtigung von uns in Ihr Postfach und können dann die Sendung an der Rezeption abholen.

Sendungen bzw. Lieferungen von Speditionen bzw. Transportunternehmen sind generell nicht möglich.
Gleiches gilt für Lieferungen bzw. Sendungen die verderbliche Lebensmittel oder sonstitge verderbliche Waren (z. B. Pflanzen) sowie Gift- oder Gefahrenstoffe enthalten.

Bitte beachten Sie, dass wir Postsendungen an Personen, die aktuell nicht in unserem Haus wohnen ausnahmslos retournieren müssen. Auch wenn diese kurz vor Ihrem Einzug ankommen.
Ebenso können wir keine Nachsendungen durchführen. Diese beauftragen Sie bitte direkt bei der Post bzw. beim jeweiligen Versanddienstleister.
Unser Projektraum befindet sich im Haus 4, Lobby und kann unter Tags gerne ohne Voranmeldung genutzt werden. Es muss dabei jedoch zumindest eine Bewohnerin/ein Bewohner anwesend sein.
Unser Partyraum kann nach Anmeldung kostenfrei genutzt werden. Es ist jedoch eine Kaution von EUR 200,- in bar zu hinterlegen.

Bitte senden Sie uns ca. 1-2 Werktage vorher eine E-Mail, wenn Sie den Raum nutzen möchten.

Nach Benützung ist der Partyraum zu reinigen. Ist der Raum in Ordnung, erhalten Sie die Kaution retour.

Der Partyraum muss von einer Bewohnerin/einem Bewohner angefragt werden. Während der Feier dürfen natürlich auch hausfremde Personen anwesend sein.
Im Partyraum stehen eigene WCs zur Verfügung. Die Nachtruhe gilt im Partyraum nicht, solange keine anderen Gäste gestört werden. Auch im Partyraum herrscht absolutes Rauchverbot.
Auf unserem Grundstück stellen wir kostenfreie Parkmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung.
Die Parkplätze sind nicht zugewiesen und nach Verfügbarkeit frei benützbar.

Parkberechtigung und Chip für den Schranken erhalten Sie an der Rezeption oder im Büro der Heimverwaltung.
Sechs unserer Parkplätze sind mit SchuKo-Setckdosen (230V/16A) ausgestattet. Diese Parkplätze werden für die jeweilige Aufenthaltsdauer fix vergeben.
Bei Vergabe erhalten Sie einen Schlüssel, der die Steckdose am zugeteilten Parkplatz sperrt.

Für das Laden ist eine kleine monatliche Pauschale (dzt. EUR 30,-) zu entrichten.
Ein Ladeadapter für SchuKo-Steckdosen ist selbst zu organisieren.